Die Wahl der Rechtsform gehört zu den ersten großen unternehmerischen Entscheidungen. Auch im Kleingewerbe entscheidet sie über Haftung, Buchführung und steuerliche Verpflichtungen. Ob ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts geeigneter ist, hängt dabei von mehreren Faktoren ab, die über den formalen Rahmen hinausreichen. Einzelunternehmen oder GbR? Die richtige Rechtsformwahl für Kleingewerbe besprechen wir in diesem Artikel.
Viele Kleingewerbetreibende wählen zu Beginn den Weg des Einzelunternehmens. Diese Rechtsform lässt sich schließlich unkompliziert beim Gewerbeamt anmelden und erfordert weder Mindestkapital noch komplexe Verträge. Besonders attraktiv ist sie zudem, weil sie geringe bürokratische Hürden mit überschaubarem Verwaltungsaufwand verbindet.
Der Start im Alleingang: die Vorteile
Das Einzelunternehmen eignet sich vor allem für Gründer, die allein arbeiten und zunächst kleine Umsätze erzielen. Möchten Kleinunternehmer ihre Umsatzgrenzen im Blick behalten, sollten sie jedoch frühzeitig Informationen zur Kleinunternehmerregelung einholen, denn nur so schätzen sie die steuerlichen Vorteile richtig ein.
Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es, auf die Erhebung der Umsatzsteuer zu verzichten, wenn bestimmte Grenzen eingehalten werden. Allerdings trägt der Inhaber die volle Verantwortung für geschäftliche Entscheidungen und haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Im Kleingewerbe ist es daher unerlässlich, Einnahmen und Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren und frühzeitig Rücklagen zu bilden, um finanzielle Risiken abzufedern.
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Einzelunternehmen oder GbR? Ein Überblick
Sobald mehrere Personen gemeinsam ein Kleingewerbe betreiben, bietet sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als unkomplizierte Rechtsform an. Sie lässt sich formlos gründen, obwohl sich ein schriftlicher Vertrag empfiehlt, um Rechte, Pflichten und Gewinnverteilung klar festzuhalten.
Nach Angaben des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn entfielen 2022 rund 59,6 Prozent aller kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland auf Einzelunternehmen. Der deutlich geringere Anteil an Personengesellschaften zeigt, dass die GbR primär dort gewählt wird, wo Teamarbeit, gemeinsames Kapital oder komplementäre Kompetenzen im Vordergrund stehen.
In der Praxis bedeutet die Rechtsformwahl einer GbR, dass alle Gesellschafter gemeinsam und persönlich haften. Diese sogenannte Solidarhaftung schafft Vertrauen bei Partnern, verlangt aber auch eine gegenseitige Absicherung. Gewinne werden anteilig auf die Gesellschafter verteilt und über deren Einkommen versteuert. Bei wachsenden Umsätzen empfiehlt sich eine strukturierte Buchführung, um Transparenz zu gewährleisten und finanzielle Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.
Haftung und Risiko richtig einschätzen
Die persönliche Haftung ist der wohl größte Unterschied zwischen Einzelunternehmen und GbR. Wo Einzelunternehmer ausschließlich für ihr eigenes Handeln einstehen, haftet in der GbR jedes Mitglied auch für die Fehler der anderen. Wenn ein Partner also in finanzielle Schwierigkeiten gerät, ist mitunter das Vermögen der gesamten Gesellschaft betroffen.
Eine private Haftpflicht oder Berufshaftpflicht deckt in vielen Fällen nicht alle Risiken ab. Branchen mit Lieferketten oder Kundenprojekten sollten daher frühzeitig prüfen, ob eine zusätzliche betriebliche Versicherung sinnvoll ist. Kurz zusammengefasst bedeutet das,
- im Einzelunternehmen hat man die volle Kontrolle und trägt auch das volle Risiko
- in der GbR handelt man gemeinsam und auch die Verantwortung wird geteilt
Steuerliche Unterschiede bedenken
Beide Rechtsformen bringen zunächst Vorteile in Form von einfachen steuerlichen Regeln mit sich. Das Einzelunternehmen versteuert den Gewinn direkt über die Einkommensteuer, eine Gewerbesteuer fällt nur an, wenn die Freibetragsgrenze von 24.500 Euro überschritten wird. Bei der GbR erfolgt die Gewinnverteilung entsprechend der Gesellschaftsanteile und die Gesellschafter tragen ihren Anteil ebenfalls in der Einkommensteuererklärung ein.
Steuerberater raten häufig dazu, ab einem Umsatz von circa 50.000 Euro jährlich die Buchführung professionell zu strukturieren. Eine saubere Belegführung und regelmäßige Gewinnermittlung schaffen schließlich Sicherheit und erleichtern die Kommunikation mit dem Finanzamt.
Flexibilität und Wachstumsperspektiven
Das Einzelunternehmen ist ideal für den Start mit überschaubarem Risiko, wohingegen die GbR langfristig mehr Möglichkeiten für Arbeitsteilung und Expansion bietet.
Sobald Investoren, neue Partner oder Mitarbeiter dazukommen, lässt sich die Gesellschaft obendrein relativ leicht in eine OHG oder GmbH umwandeln. Viele erfolgreiche Unternehmer begannen einst als GbR und entwickelten daraus stabile Strukturen mit klarer Aufgabenteilung.
Die Wahl zwischen Einzelunternehmen und GbR hängt dabei primär von der Anzahl der Gründer und den unternehmerischen Zielen ab. Das Einzelunternehmen eignet sich für Solounternehmer, die schnell und unkompliziert starten möchten, während die GbR bei gemeinsamer Gründung die flexible Zusammenarbeit mehrerer Partner ermöglicht.
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Einzelunternehmen oder GbR? Rechtsformwahl im Fazit
Einzelunternehmen oder GbR? Beide Rechtsformen zeichnen sich durch einfache Gründung und überschaubare Verwaltung aus, bringen jedoch die persönliche Haftung mit sich. Wer sein Privatvermögen schützen möchte, sollte frühzeitig Versicherungen prüfen oder bei wachsendem Geschäft den Wechsel zu einer Kapitalgesellschaft erwägen.
Entscheidend ist, die eigene Situation realistisch einzuschätzen: Arbeite ich allein oder im Team? Wie hoch sind die finanziellen Risiken? Und welche Wachstumspläne bestehen mittelfristig? Eine durchdachte Rechtsformwahl schafft von Anfang an Klarheit und vermeidet spätere Komplikationen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung durch einen Fachexperten; trotz sorgfältiger Recherche alle Angaben ohne Gewähr.
Artikelbild: Unsplash / Bruce Mars; Keywords: Einzelunternehmen oder GbR