Betriebsrente

Betriebsrente – zusätzliche Altersvorsorge durch den Betrieb

Inhaltsverzeichnis

Zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter reicht die gesetzliche Rente nicht aus. Um auch bei Renteneintritt nicht auf einen hohen Lebensstandard verzichten zu müssen, sollten Sie selbst vorsorgen. Neben der privaten Altersvorsorge können Sie auch eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen. Welche Vorteile eine Betriebsrente haben kann, erklärt dieser Artikel im Detail.

Eine Betriebsrente kann strategisch sehr klug sein, viele wissen aber nicht, was dabei zu beachten ist. Der folgende Ratgeber erläutert Ihnen die geltenden Regelungen zur Betriebsrente und zeigt Ihnen, ob sich diese Vorsorgeform für Sie lohnt.

Was ist eine Betriebsrente?

Bei einer Betriebsrente handelt es sich um alle von Ihrem Arbeitgeber für die Altersvorsorge zugesagten finanziellen Leistungen. Betriebsrenten werden auch als betriebliche Altersvorsorge bezeichnet. Gesetzliche Grundlage ist das Betriebsrentengesetz. Die Betriebsrente wird nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet.

Ihr Arbeitgeber hat bei der Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge mehrere Möglichkeiten. Er kann die Beiträge vollständig selbst zahlen, aber auch einen Teil Ihres monatlichen Gehalts in die Betriebsrente einzahlen. Diese Variante wird als Entgeltumwandlung bezeichnet.

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

Für die Entgeltumwandlung wird im Vorfeld ein Betrag festgelegt, der in jedem Monat von Ihrem Bruttogehalt in die Betriebsrente fließt. Die Höhe dieses Betrages sollte sich an Ihrem Gehalt und an der zu erwartenden monatlichen Rente orientieren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sich mit 15 Prozent an der Entgeltumwandlung zu beteiligen.

Entscheiden Sie sich für eine Entgeltumwandlung, reduziert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen. Sie zahlen weniger Steuern und Sozialabgaben. Das ist jedoch nicht nur vorteilhaft. Aufgrund der geringeren Sozialversicherungsbeiträge reduzieren sich Ihre Ansprüche auf:

  • Krankengeld
  • Elterngeld
  • Arbeitslosengeld
  • Erwerbsminderungsrente
  • gesetzliche Altersrente

 

Anspruch auf eine Entgeltumwandlung haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer in Deutschland. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie in Vollzeit, Teilzeit oder in einem Minijob arbeiten. Ein Anspruch für Minijobber besteht jedoch nur, wenn sie eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Auch Auszubildende haben Anspruch auf eine Entgeltumwandlung.

Abgabenfreie Höchstgrenzen bei der Gehaltsumwandlung

In der Gehaltsumwandlung gilt eine Beitragsbemessungsgrenze, die zum 1. Januar eines jeden Jahres angehoben wird. Für 2023 liegt die Beitragsbemessungsgrenze monatlich bei 7.300 Euro. Das macht eine jährliche Beitragsbemessungsgrenze von 87.600 Euro aus.

Von dieser Beitragsbemessungsgrenze können Sie als Arbeitnehmer bis zu 4 Prozent sozialabgabenfrei und bis zu 8 Prozent steuerfrei in eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse einzahlen.

Abzüge bei der Betriebsrente

Was sich in der Ansparphase, wenn Sie noch berufstätig sind, als Vorteil erweist, wirkt sich beim Bezug der Betriebsrente nachteilig aus. Die Betriebsrente ist zu 100 Prozent steuerpflichtig. In welcher Höhe Sie Steuern zahlen, hängt von Ihrem individuellen Steuersatz ab. Es handelt sich um eine nachgelagerte Steuer. In den meisten Fällen ist der Steuersatz bei Rentenbezug niedriger als im Berufsleben.

Von der Betriebsrente müssen Sie auch Beiträge zur Krankenkasse zahlen. Allerdings gilt seit 2022 ein Freibetrag für die Betriebsrente. Der Freibetrag für 2023 liegt bei 169,75 Euro im Monat. Beiträge zur Krankenkasse zahlen Sie erst, wenn Ihre Betriebsrente diesen Freibetrag übersteigt. Von dieser Regelung ausgenommen sind Beiträge zur Pflegeversicherung. Sie sind auf die gesamte Betriebsrente zu zahlen.

Welche Leistungen gibt es in der Betriebsrente?

In erster Linie stellt die Betriebsrente eine Altersversorgung dar. Zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente erhalten Sie lebenslang eine Rentenzahlung.

Die Betriebsrente dient auch als Invaliditätsversorgung. Sie erhalten eine Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrente, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung erwerbsunfähig werden.

Eine weitere Säule der Absicherung in der Betriebsrente ist die Hinterbliebenenversorgung. Beim Tod der versicherten Person wird an deren Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner eine Hinterbliebenenrente oder an die Kinder eine Waisenrente gezahlt.

Welche Formen der Betriebsrente gibt es?

Es gibt verschiedene Formen der Betriebsrente:

  • Direktversicherung als Lebensversicherung, die vom Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer abgeschlossen wird
  • Pensionsfonds, bei dem Sie sich als Arbeitnehmer an den Chancen und Risiken der Börse beteiligen, was höhere Renditen ermöglicht, aber auch die Gefahr höherer Verluste birgt
  • Pensionskasse als rechtlich selbstständiger Versorgungsträger, der wie ein Versicherungsunternehmen funktioniert, aber häufig höhere Renditen ermöglicht
  • Unterstützungskasse als arbeitgebereigene Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge mit steuerfreien Einzahlungen in unbegrenzter Höhe
  • Pensionszusage oder Direktzusage mit einer Betriebsrente direkt aus dem Betriebsvermögen und höherer Steuerfreiheit in der Ansparphase

Der Arbeitgeber wählt die Form der Betriebsrente aus. Zumeist wird die Direktversicherung gewählt. Als Arbeitnehmer haben Sie keinen Einfluss darauf. Bei einem Pensionsfonds und einer Pensionskasse sind die eingezahlten Beträge beim Renteneintritt in jedem Fall garantiert.

Mitnahme der Betriebsrente bei Jobwechsel

Ob Sie bei einem Jobwechsel Ihre Betriebsrente zum neuen Arbeitgeber mitnehmen können, hängt davon ab, welche Form Ihr aktueller Arbeitgeber gewählt hat. Bei einer Direktversicherung ist die Mitnahme problemlos möglich. Da Pensionskassen oder Pensionsfonds nicht von allen Arbeitgebern angeboten werden, kann die Mitnahme bei einem Jobwechsel nicht immer erfolgen. Es ist jedoch möglich, die Altersvorsorge mit privaten Beiträgen fortzuführen.

Bei einer Unterstützungskasse oder Pensionszusage ist eine Mitnahme nicht möglich. Diese Altersvorsorge können Sie nicht mit privaten Beiträgen fortführen. Die Mitnahme bei einer Unterstützungskasse zum neuen Arbeitgeber kann mitunter erfolgen, wenn Sie in derselben Branche bleiben.

Wann wird eine Betriebsrente ausgezahlt?

Die Betriebsrente wird in der Regel dann ausgezahlt, wenn Sie auch Ihre gesetzliche Rente erhalten. Wann Sie Ihre erste Rentenzahlung erhalten, hängt vom Geburtsjahr ab. Sind Sie nach 1964 geboren, bekommen Sie Ihre erste Rente mit 67 Jahren. Für Personen, die vor 1964 geboren sind, erfolgt die erste Rentenzahlung im Alter von 65 bis 67 Jahren.

Bei einem vorzeitigen Renteneintritt kann die Betriebsrente frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr ausgezahlt werden.

Die Betriebsrente kann monatlich gezahlt werden. Auch eine Teilauszahlung, bei der zumeist 30 Prozent ausgezahlt werden, ist möglich. Der Rest wird als monatliche Rente gezahlt. Zu Beginn des Renteneintrittsalters kann auch eine einmalige Kapitalauszahlung erfolgen.

Betriebsrente im Fazit

Die Betriebsrente bietet eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge. Sie punktet mit Steuervorteilen und Arbeitgeberzuschüssen, erfordert aber auch Beachtung von Steuern und Abgaben bei der Auszahlung. Die Ausgestaltung variiert je nach Arbeitgeber. Trotz einiger Einschränkungen kann sie eine kluge Strategie zur Absicherung des Ruhestands sein – und eine Erfolgsfirma noch attraktiver machen.