Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter – das müssen Unternehmen in 2025 beachten

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter – das müssen Unternehmen in 2025 beachten

Inhaltsverzeichnis

Die Weihnachtszeit bietet Unternehmen eine gute Gelegenheit, den Einsatz ihrer Belegschaft zu honorieren. Doch bei der Vergabe von Präsenten gelten strikte steuerliche Regelungen, die über Freigrenzen und Sachbezüge entscheiden. Sie planen Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen – dann sollte Sie Unternehmen in 2025 die folgenden Punkte beachten.

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter:innen sind längst mehr als eine nette Geste – sie sind ein wirksames Instrument zur Mitarbeiterbindung und Motivation. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels setzen viele Betriebe auf solche Zuwendungen, um Wertschätzung zu zeigen.

Damit die festliche Gabe nicht zur steuerlichen Falle wird, müssen Arbeitgeber:innen jedoch die gesetzlichen Vorgaben genau kennen. Die steuerliche Behandlung von Geschenken an Beschäftigte folgt klaren Regeln, die zwischen verschiedenen Kategorien unterscheiden. Wer die Freigrenzen überschreitet oder die Zusätzlichkeitsvoraussetzung missachtet, riskiert unerwartete Steuerforderungen.

Rechtliche Grundlagen und aktuelle Regelungen

Das deutsche Steuerrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen verschiedenen Formen der Zuwendung an Arbeitnehmer:innen. Die wichtigste Unterscheidung betrifft Sachbezüge und Geldleistungen.

Während Geldgeschenke grundsätzlich dem regulären Arbeitslohn gleichgestellt werden und vollständig steuer- und sozialversicherungspflichtig sind, eröffnen Sachzuwendungen deutlich mehr Spielraum. Die aktuelle Sachbezugsfreigrenze liegt bei 50 Euro pro Monat und Beschäftigten. Dieser Betrag kann zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt gewährt werden, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben anfallen.

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Abgrenzung zwischen Sachbezug und Geldleistung

Ein zentraler Punkt ist die Abgrenzung zwischen Sachbezug und Geldleistung. Seit 2020 regelt das Einkommensteuergesetz diese Unterscheidung präziser. Gutscheine und Sachbezugskarten gelten nicht immer als steuerfreier Sachbezug.

Das ist nur der Fall, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und bestimmte Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen. Das bedeutet: Die Karten müssen entweder auf ein begrenztes Händlernetzwerk oder eine spezifische Warengruppe beschränkt sein.

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter und steuerliche Regelungen

Welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter:innen gibt es?

Die monatliche Sachbezugsfreigrenze nutzen

Die 50-Euro-Grenze pro Monat bietet die einfachste Möglichkeit, Geschenke steuerfrei zu übergeben. Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird der Wert auch nur um einen Cent überschritten?

Dann werden sämtliche Sachzuwendungen des Monats steuer- und sozialversicherungspflichtig. Betriebe sollten daher sorgfältig kalkulieren und alle im Dezember gewährten Sachleistungen – einschließlich eventueller Tankgutscheine oder Fitnessstudio-Zuschüsse – zusammenrechnen.

Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen

Neben der monatlichen Sachbezugsfreigrenze existiert eine weitere Möglichkeit: Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen bleiben bis 60 Euro steuerfrei. Als persönliche Ereignisse gelten Geburtstage, Hochzeiten, die Geburt eines Kindes oder Dienstjubiläen.

Allerdings gilt Weihnachten nicht als persönlicher Anlass im steuerrechtlichen Sinne. Fallen jedoch Geburtstage oder Jubiläen in die Weihnachtszeit, können beide Freigrenzen – 50 Euro und 60 Euro – parallel genutzt werden.

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter bei Betriebsveranstaltungen

Bei Weihnachtsfeiern gelten besondere Regelungen. Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter:in. In diesem Rahmen können auch Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter:innnen überreicht werden.

Geschenke bis 60 Euro, die während der Feier ausgegeben werden, bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Gesamtkosten der Veranstaltung den Freibetrag nicht überschreiten. Werden die 110 Euro überschritten, können Unternehmen die darüber hinausgehenden Kosten mit 25 Prozent pauschal versteuern.

Pauschalversteuerung nach § 37b EStG

Für Geschenke, die die Freigrenzen überschreiten, bietet sich die Pauschalversteuerung an. Der Arbeitgeber kann hierbei einen Steuersatz von 30 Prozent auf die Zuwendung erheben. Diese Option ist besonders bei hochwertigen Geschenken sinnvoll.

Die Pauschalsteuer trägt das Unternehmen, die Beschäftigten erhalten die Zuwendung ohne weitere Abzüge. Voraussetzung ist auch hier die Zusätzlichkeit zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn – eine bloße Gehaltsumwandlung ist nicht zulässig.

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Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter und Praxistipps

Bei der konkreten Gestaltung sollten Betriebe mehrere Aspekte berücksichtigen. Die Dokumentation spielt eine zentrale Rolle: Datum, Art und Wert der Zuwendung müssen in der Lohnabrechnung festgehalten werden. Bei Gutscheinen ist darauf zu achten, dass diese die Anforderungen an Sachbezüge erfüllen. Universalgutscheine großer Online-Händler sind seit der Gesetzesänderung problematisch, da sie faktisch einer Geldleistung gleichkommen.

Regionale City-Cards oder Gutscheine für spezifische Warengruppen – etwa Bücher, Wellness oder Elektronik – sind hingegen unbedenklich. Auch Präsentkörbe mit Lebensmitteln, Wein oder anderen Genussmitteln zählen als Sachbezug. Bei digitalen Gutscheinen gelten dieselben Regeln wie für physische Karten. Entscheidend ist die Zweckbindung und die Beschränkung auf Waren oder Dienstleistungen.

Die zeitliche Komponente verdient besondere Aufmerksamkeit: Die Sachbezugsfreigrenze gilt monatlich. Wer die 50 Euro im Dezember für Weihnachtsgeschenke nutzen möchte, sollte prüfen, ob im selben Monat bereits andere Sachleistungen gewährt wurden. Strategisch klug agierende Unternehmen verteilen ihre Zuwendungen über das Jahr, um die Freigrenzen optimal auszuschöpfen. Eine hilfreiche Übersicht zu den rechtlichen Grundlagen bieten die offiziellen Lohnsteuer-Richtlinien.

Entwicklungen und Ausblick

Die steuerliche Behandlung von Mitarbeitergeschenken unterliegt regelmäßigen Anpassungen. Unternehmen sollten die Rechtsprechung im Auge behalten. Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Urteilen die Anforderungen an die Zusätzlichkeitsvoraussetzung präzisiert.

Vereinbarungen, die eine Gehaltsumwandlung verschleiern, werden von den Finanzämtern zunehmend kritisch geprüft. Bei Lohnsteueraußenprüfungen gehören Sachzuwendungen zu den häufig kontrollierten Bereichen. Für die Planung von Weihnachtsgeschenken für Mitarbeiter:innen 2025 empfiehlt sich ein frühzeitiger Austausch mit der Steuerabteilung oder dem Steuerbüro.

Auch die regionalen Industrie- und Handelskammern bieten Beratung an und stellen Informationsmaterialien zur steuerlichen Behandlung bereit. Kleinere Betriebe können sich an Lohnsteuerhilfevereine wenden.

Art der Zuwendung Freigrenze / Freibetrag Voraussetzungen
Sachbezugsfreigrenze 50 Euro pro Monat Zusätzlich zum Gehalt, nur Sachleistungen
Aufmerksamkeiten 60 Euro pro Anlass Persönliches Ereignis erforderlich
Betriebsveranstaltung 110 Euro pro Person Für alle Beschäftigten zugänglich
Pauschalversteuerung 30 Prozent Steuersatz Zusätzlich zum Gehalt, Arbeitgeber trägt Steuer

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter 2025 im Fazit

Die steueroptimierte Vergabe von Weihnachtsgeschenken für Mitarbeiter:innen erfordert Planung und Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Kombination verschiedener Freigrenzen ermöglicht es, Wertschätzung zu zeigen, ohne unnötige Steuerlasten zu erzeugen.

Sachbezüge sind dabei das Mittel der Wahl, während Geldgeschenke steuerlich nachteilig sind. Die Einhaltung der Zusätzlichkeitsvoraussetzung und die sorgfältige Dokumentation schützen vor Problemen bei Betriebsprüfungen.

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Häufig gestellte Fragen

Können Geldgeschenke steuerfrei sein?
Nein, Geldgeschenke sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Nur Sachbezüge können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben. Gutscheine zählen als Sachbezug, wenn sie zweckgebunden sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Was passiert bei Überschreitung der 50-Euro-Grenze?
Bei der Sachbezugsfreigrenze handelt es sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird sie auch nur minimal überschritten, werden sämtliche Sachzuwendungen des Monats steuer- und sozialversicherungspflichtig – nicht nur der übersteigende Betrag.

Gilt Weihnachten als persönlicher Anlass für die 60-Euro-Regelung?
Nein, Weihnachten gilt nicht als persönlicher Anlass im Sinne der Aufmerksamkeitsregelung. Persönliche Anlässe sind Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen oder die Geburt eines Kindes. Für Weihnachtsgeschenke muss daher die monatliche Sachbezugsfreigrenze oder die Pauschalversteuerung genutzt werden.

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die steuerlichen Regelungen können sich ändern und hängen von individuellen Umständen ab.

Artikelbild: Unsplash / Tomasz Zagórski; Keywords: Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter 2025